Eine Entrümpelung lässt sich in vielen Fällen steuerlich absetzen – im Privathaushalt bis 4.000 € pro Jahr, im Erbfall sogar komplett. Wir zeigen die drei Szenarien mit Beispielen und Tipps zur Rechnungserstellung.
Eine Entrümpelung ist 2026 in drei Konstellationen steuerlich absetzbar: im Privathaushalt (haushaltsnahe Dienstleistung), nach einem Todesfall (Nachlassverbindlichkeit) und bei Vermietung (Werbungskosten). Wir zeigen, wie Sie bis zu 4.000 € pro Jahr ans Finanzamt zurückholen.
Variante 1: Haushaltsnahe Dienstleistung (§ 35a EStG)
Bei einer Entrümpelung im eigenen Privathaushalt können Sie 20 % der Arbeitskosten direkt von der Steuerschuld abziehen – maximal 4.000 € pro Jahr. Das gilt für Mieter und Eigentümer.
- Voraussetzung: Rechnung mit Aufteilung Arbeit / Material
- Bezahlung per Überweisung (kein Bargeld!)
- Eintrag in Anlage 'haushaltsnahe Dienstleistungen' der Steuererklärung
Beispiel: Wohnung in Falkensee
Festpreis 1.890 € (davon 1.500 € Arbeit, 390 € Entsorgung). 20 % von 1.500 € = 300 € Steuererstattung. Aufwand: 5 Minuten in der Steuererklärung.
Variante 2: Nachlassverbindlichkeit (§ 10 ErbStG)
Nach einem Erbfall sind Räumungskosten in voller Höhe von der Erbschaftsteuer abziehbar. Auch Reinigung, Entsorgung und Schadstoffsanierung zählen dazu.
- Voraussetzung: Rechnung lautet auf den/die Erben
- Beleg dem Finanzamt mit der Erbschaftsteuererklärung einreichen
- Auch nachträglich möglich (Frist: 4 Jahre)
Variante 3: Werbungskosten bei Vermietung (§ 9 EStG)
Vermieter setzen Entrümpelungskosten zwischen zwei Mietverhältnissen voll als Werbungskosten ab. Das mindert die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung 1:1.
Was ist nicht absetzbar?
- Räumung einer leerstehenden Ferienwohnung ohne Vermietungsabsicht
- Räumung vor Verkauf der eigenen Immobilie (private Veräußerung)
- Materialkosten (Container, Entsorgung) bei § 35a EStG – nur Arbeit zählt
So muss die Rechnung aussehen
Damit das Finanzamt mitspielt, brauchen Sie eine ordentliche Rechnung mit:
- Vollständiger Name und Adresse des Anbieters
- Rechnungsnummer und Datum
- Klare Trennung Arbeitskosten / Materialkosten
- Ausgewiesene 19 % Mehrwertsteuer
- Hinweis: 'Bezahlung per Überweisung'
Wir stellen alle Rechnungen so aus, dass sie sofort beim Finanzamt durchgehen – fragen Sie einfach bei der Buchung danach.
Wer die Rechnung richtig stellt, holt sich gerne 300–600 € pro Räumung vom Staat zurück. Kostet 0 Minuten Mehraufwand.
Häufige Fragen
Muss die Wohnung im selben Haushalt sein wie meine?
Nein. Auch die Räumung der Wohnung eines pflegebedürftigen Angehörigen zählt, wenn Sie die Kosten tragen.
Geht das auch bei Barzahlung?
Nein. § 35a EStG verlangt zwingend Überweisung – bei Bargeld erkennt das Finanzamt den Abzug nicht an.
Hinweis
Dieser Ratgeber ersetzt keine Steuerberatung. Bei komplexen Fällen sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater.
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